Impressum
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Wind GmbH
Geschäftsführer: Christian Wind
Firmenbuchnummer: FN 365840a
UID-Nummer: ATU66583967
Thermoplastkreislauf GmbH
Geschäftsführer: Christian Wind
Firmenbuchnummer: FN159095p
UID-Nummer: ATU46326809
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Wind GmbH und Thermoplastkreislauf GmbH
- GELTUNGSBEREICH
1 .1 Alle Lieferungen und Leistungen der Wind GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Kunde erklärt hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit Wind GmbH Unternehmer im Sinne des UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu sein. Die Anwendung dieser AGB auf nachfolgende Geschäfte ohne besondere Erwähnung derselben wird ausdrücklich vereinbart.
1 .2 Dem Offert oder den AGB der Wind GmbH bzw. dem von Wind GmbH vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Wind GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Soweit die AGB der Wind GmbH schweigen, gilt dispositives Recht, selbst dann, wenn die AGB des Kunden hierzu eine Regelung enthalten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
- LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
2.1 Offerte der Wind GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit postalisch, per Telefax oder E‑Mail gesendeter Auftragsbestätigung der Wind GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung, zustande.
2.2 Die Wind GmbH behält sich Änderungen des Liefergegenstandes vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die ursprünglichen Anforderungen erreicht werden.
2.3 Gegebenenfalls vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Waren zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurden. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Wind GmbH zu vertreten sind, so können diese auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Wind GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Wind GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Wind GmbH oder beim Lieferanten eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Die Wind GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Liefer-und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen dauert. Im Falle des Lieferverzuges hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen.
2.6 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer-und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer-und Leistungsverzug nicht auf einer von der Wind GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwertes begrenzt; Punkt 8. gilt entsprechend.
2.7. Bei Verzug der Annahme hat die Wind GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Kunde mit der Annahme der von der Wind GmbH angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er verschuldensunabhängig zum Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet.
- PRÜFUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
3.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von der Wind GmbH auf den Kunden über.
3.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Lieferpapieren sowie auf Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von drei Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als vertragsgemäß gilt. Der Vermerk muss den Schaden/Mangel bzw. die Fehlmenge hinreichend und deutlich bezeichnen.
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PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Wind GmbH genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Die Wind GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei der Wind GmbH eintreten. Diese wird die Wind GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Die Wind GmbH verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden vor Auslieferung der Ware hiervon zu benachrichtigen. Diesem steht dann das Recht zu, binnen drei Tagen nach Bekanntmachung der Preiserhöhung vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern die Erhöhung mehjr als 10 % des ursprünglichen Preises betragen würde. Die Wind GmbH ist berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben werden, vom Kunden einzuheben.
4.3 Rechnungsforderungen sind prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Rechnungen können sowohl in Papierform als euch in elektronischer Form im Sinne des § 11 Abs 2 UStG übermittelt werden.Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Die Wind GmbH behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Die Kaufpreiszahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem der Konten der Wind GmbH endgültig verfügbar ist. Der Banklauf geht zu Lasten des Kunden. Die bloße Geldaufgabe ist nicht schuldbefreiend, sondern erst das Einlangen auf dem Empfängerkonto. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Wind GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu (§352 UGB). Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Darüber hinaus bewirkt der Zahlungsverzug die Fälligkeit sämtilicher sonstigen Forderungen der Wind GmbH gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung. Soweit die Wind GmbH den Kunden mahnt, ist diese berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines lnkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben. 4.4 Die Wind GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Wind GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von der Wind GmbH nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
4.6 Soweit der Kunde von Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht, kann die Wind GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für welche die Wind GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.
4.7 Im Fall einer nachträglichen Verschlechterung der Bonität des Kunden ist Wind GmbH berechtigt, von schon gewährten Zahlungsbedingungen abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
- DATENVERARBEITUNG
5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Wind Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Die Wind GmbH verarbeitet elektronisch die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten (z.B. Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Steuernummer). Darüber hinaus verwendet die Wind GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes auch innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe z.B. für Werbemaßnahmen und Marketingkampagnen. Für einzelne Datenverarbeitungsverfahren kann die Wind GmbH externe Serviceunternehmen beauftragen, die im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten gesondert verpflichtet werden und deren Umfang vertraglich geregelt ist.
5.2 Die Wind GmbH behält sich das Recht vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, DVR 0431591 , und sonstige Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen übermittelt werden können. Dies sind unter anderem Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, FN etc.), sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo, etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein lnkassoinstitut oder einen Anwalt.
- EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt bis zur Verarbeitung Eigentum der Wind GmbH bis zur Erfüllung der Forderungen aus dem Kaufvertrag.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt oder Weiterverarbeitung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Wind GmbH hinzuweisen und die Wind GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der Wind GmbH deutlich sichtbar zu kennzeichnen und angemessen zu versichern. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet.
6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Wind GmbH nicht gehörenden Waren oder Materialien erwirbt die Wind GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an uns ab.Die Wind GmbH nimmt diese Abtretung an.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Wind GmbH an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Wind GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Wind GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Wind GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Wind GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. Die Wind GmbH wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzugs Gebrauch machen oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Kunden. Auf Verlangen der Wind GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die Wind GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Wind GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Wind GmbH maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Wind GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
- GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Die Geltendmachung von Mängeln setzt voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß Ziffer 3.2 ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Mängel, welche durch Überprüfung des Liefergegenstandes oder insbesondere mechanische Prüfung der daraus hergestellten Produkte vom Kunden mit einfachen Prüfmethoden hinsichtlich der Materialeigenschaften festgestellt werden können, wird die Haftung der Wind GmbH jedenfalls ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass den Kunden diesbezüglich die regelmäßige Kontroll-und Überprüfungspflicht (insbesondere hinsichtlich der mechanischen Belastbarkeit und der Verwendbarkeit der Produkte) trifft. Die Wind GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Eine Gewährleistung oder Haftung für eine bestimmte Verwendung oder Eignung der Ware gilt ausdrücklich nicht als vereinbart. Der Kunde entscheidet selbst über die Verwendung bzw. Eignung der gelieferten Materialien. Bei Lieferungen von typkonformer Ware entsprechen die gelieferten Angaben Mittelwerten. Abweichungen innerhalb der üblichen Toleranzen bleiben vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass bei Sonderposten, Substandard‑, Offgrade‑, Sekundaqualitäten, Mahlgüter etc. und insbesondere bei Regeneraten die Abweichungen bzw. Schwankungen neben weiteren Unterschieden wesentlich größer sein können. Für Abfälle kann keine Gewähr übernommen werden.
7.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Wind GmbH gesondert schriftlich bestätigt wurden. Die Wind GmbH haftet nicht für öffentliche Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster von Waren.
7.3 Die Wind GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die Waren und Rohstoffe den Anforderungen und dem Einsatzzweck/Produktion des Kunden bzw. des Endkunden genügen und die Produkte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenpassen. Die Wind GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand frei von Patenten oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Allfällige Beratungsleistungen der Wind GmbH erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Produkten miteinander oder untereinander, wird dadurch nicht begründet. Die anwendungstechnische Beratung, die die Wind GmbH nach bestem Wissen leistet, ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht davon, jede einzelne Lieferung generell und vor Verarbeitung auf ihre Eignung für den beabsichtigten Einsatz zu überprüfen.
7 .4 Mangelbehebungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der Lieferung höherwertiger Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften sechs Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt der Austausch auf mangelfreie Ware. Der Wind GmbH stehen zwei Nachbesserungs- bzw. Erfüllungsversuche im Falle der Nachbesserung bzw. Nacherfüllung zu. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit die Wind GmbH damit einverstanden ist oder der Austausch nach Einschätzung der Wind GmbH nicht möglich oder untunlich ist. Außer bei schriftlich vereinbarten Fixtermingeschäften spielt der erforderliche Zeitraum für den Austausch oder die Verbesserung oder sonstige Umstände in der Sphäre des Kunden keine Rolle für die Beurteilung der Frage, ob Preisminderung bzw. Wandlung stattfinden soll. Ein Anerkenntnis oder die Verbesserung von Mängeln durch die Wind GmbH unterbricht nicht die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels oder ohne entsprechende Prüfung das mangelhafte Produkt weiter, erklärt er der Wind GmbH gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit Wind GmbH dem Kunden aus zwingendem Recht oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch ein Verschulden der Wind GmbH, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt dieWind GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen. Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungspflicht
7.6 Im Rahmen eines Austauschs ersetzte Waren gehen in das Eigentum der Wind GmbH über und sind nach Wahl der Wind GmbH auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen.
7.7 Nach Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den Lieferanten des gelieferten Produktes kann die Wind GmbH den Kunden an den Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher, dem Kunden nach diesem Vertrag oder nach zwingendem Recht gegen die Wind GmbH zustehende Ansprüche. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf die der Wind GmbH gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt.
7.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Wind GmbH berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Das Vorliegen eines Mangels schon vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen.
- HAFTUNG UND WEITERGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Wind GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und aus Produkthaftung.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.
8.3 Nur sofern die Wind GmbH grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur sofern die Wind GmbH aufgrund zwingenden Rechts dafür einstehen muss, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung der Wind GmbH begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung auf den Nettoauftragswert der jeweiligen Lieferung beschränkt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.
8.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
- EG-EINFUHRUMSATZSTEUER
9 .1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Wind GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Wind GmbH zu erteilen.
9 .2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – jedenfalls aber eine schadenunabhängige Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR pro Einzelfall – der bei Wind GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
9.3 Jegliche Haftung der Wind GmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit von Wind GmbH vorliegt.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 1010 Wien. Die Wind GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
10.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des Wiener UNKaufrechtsabkommens (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr wird ausgeschlossen.
10.4 Der Kunde verzichtet auf jegliche Anfechtung des Vertrages insbesondere aus Irrtum oder laesio enormis.
10.5 Alle Informationspflichten insbesondere nach ECG (E‑Commerce-Gesetz), welche nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind, werden abbedungen.
10.6 Alle Ansprüche des Kunden gegen die Wind GmbH, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren, wenn in diesen AGBs oder im Einzelvetrag oder im zwingenden Gesetz keine kürzeren Fristen vorgesehen sind, nach 12 Monaten. Für vorsätzliches Verhalten gelten die gesetzlichen Fristen.
10.7 Werden Erzeugnisse, welche mit einem Warenzeichen gekennzeichnet sind, verarbeitet, so ist die Benutzung des Warenzeichens in Verbindung mit dem hierdurch hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn schriftliche Zustimmung des betreffenden Lieferanten vorliegt.
10.8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand: 08/2020